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www.fdkm.netFalk Dietrich KompetenzmangementGeschäfts- und Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Die Teilnehmenden können die Anmeldung grundsätzlich telefonisch vornehmen. Die Mitarbeiter/-innen des Unternehmens Falk Dietrich Kompetenzmanagement (nachfolgend "FDKM" genannt) bestätigen die Anmeldung während des persönlichen Gesprächs. Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen des Unternehmens Falk Dietrich Kompetenzmanagement (nachfolgend "FDKM" genannt) an. Für Teilnehmende unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten (gesetzliche Vertreter) erforderlich.

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen werden nur unter Angabe der eigenen Privat- bzw. Dienstadresse verbindlich bearbeitet.

Eine nochmalige Bestätigung vor Veranstaltungsbeginn wird grundsätzlich nicht durchgeführt. Die Teilnehmenden gehen ohne weitere Nachricht zum ersten Veranstaltungstermin. Es erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn die Veranstaltung ausfallen sollte, oder Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig sind.

2. Bezahlung der Entgelte

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Bezahlung der Entgelte:

  • bar vor Ort nach Ende der Veranstaltung
  • Begleichung der Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum

3. Ermäßigung

Falls gesondert schriftlich ausgewiesen, gewährt FDKM bestimmten Personengruppen eine Ermäßigung von bis zu 20 % auf das Veranstaltungsentgelt ohne Anteil für die zu einigen Veranstaltungen ausgegebenen Lehrmaterialien. Es kommt nur eine Ermäßigungsart zur Anwendung. Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung unter späterem Nachweis der Berechtigung geltend gemacht werden. Zu den Personengruppen gehören: Schüler/-innen, Auszubildende, Au Pairs, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst bzw. freiwilligen sozialen, ökologischen oder europäischen Jahr, Direktstudierende (bei Vorlage der Studienbescheinigung) und Schwerbehinderte (Ausweis nach § 4 Abs. 5 Schwerbehindertengesetz mit einem Grad der Behinderung ab 50 %). Im Einzelfall kann nach Rücksprache auch eine darüber hinausgehende Ermäßigung gewährt werden.

4. Rücktritt, Erstattung, zusätzliche Kosten

a) Ggf. bereits gezahltes Entgelt wird erstattet, wenn eine Veranstaltung nicht zustande kommt (z. B. wegen zu geringer Beteiligung, Verhinderung der Seminarleitung). In jedem Fall sind weitergehende Ansprüche an FDKM ausgeschlossen.

b) Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Danach sind 50 % des Veranstaltungsentgeltes als Stornokosten zu zahlen. Rücktritte gemäß den oben genannten Bedingungen sind in jedem Falle schriftlich gegenüber FDKM zu erklären. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung oder eine mündliche Benachrichtigung gelten nicht als Rücktritt und haben die volle Zahlungspflicht zur Folge. Für die Bemessung der Fristen ist das Datum des Eingangs bei FDKM maßgeblich. Es ist möglich, eine von dem/der zurücktretenden Teilnehmer/-in geworbene Ersatzperson zu stellen. Mit deren verbindlicher Anmeldung entfallen die Stornokosten für die zurücktretende Person.

c) In einigen Veranstaltungen ist die Erstattung der Kosten für optional in Anspruch genommene Ausgabematerialien und Zusatzleistungen erforderlich. Die Veranstaltungsleitung weist in diesen Fällen rechtzeitig darauf hin.


6. Teilnehmendenzahl und Voraussetzungen

Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist eine Mindestteilnehmendenzahl. Diese kann unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte unterschritten werden, wenn ein entsprechender Entgeltaufschlag gezahlt wird oder wenn in geeigneten Fällen die Veranstaltungsdauer bei gleichbleibendem Entgelt verkürzt wird. Spätestens am Tag der Veranstaltungseröffnung stimmt die Veranstaltungsleitung das Verfahren über Zuzahlung oder Veranstaltungsverkürzung mit den Teilnehmenden ab. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

FDKM behält sich vor, im Interesse des Lernerfolgs die Höchstzahl der Teilnehmenden an Veranstaltungen festzulegen. Die Teilnahme an Veranstaltungen kann von bestimmten Vorkenntnissen oder Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

7. Abweichungen von ausgeschriebenen Veranstaltungsdaten

Ausgefallene Unterrichtsstunden werden in Absprache mit den Teilnehmenden nachgeholt. Aus organisatorischen Gründen sind Termin- und Ortsänderungen möglich. Darüber werden die Teilnehmenden informiert. FDKM behält sich vor, statt der angekündigten Kursleiter/-innen andere ähnlich qualifizierte Personen einzusetzen.

8. Haftung bei auftretenden Schäden

FDKM übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. FDKM übernimmt auch keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl an persönlichen Gegenständen, Kleidung und Unterrichtsmaterialien der Teilnehmenden. Davon ausgenommen sind Schäden infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Die Teilnehmenden haften für die infolge ihres Verhaltens FDKM oder Dritten zugefügten Schäden.

9. Hausordnung

FDKM ist in den meisten genutzten Gebäuden Gast. Die jeweilige Hausordnung und ggf. ergänzende Hinweise oder Anordnungen der Veranstaltungsleitung sind zu beachten.

10. Datenschutz

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Veranstaltungsteilnehmenden werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke von FDKM gemäß den Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Veranstaltungsteilnehmenden ihr Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. Die Verwendung von Daten der Veranstaltungsteilnehmenden für Werbemaßnahmen von FDKM bedarf einer gesonderten Zustimmungserklärung.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Leipzig.


Falk Dietrich Kompetenzmanagement

01. Januar 2012

Hinweis: Diese Teilnahmebedingungen entstanden in enger Anlehnung an die bewährten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Leipzig. Quelle: www.vhs-leipzig.de

 

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